Wie bei jeder vertraglichen Geschäftsbeziehung handelt es sich auch beim Anmieten eines Zimmers oder einer Ferienwohnung um einen Vertrag, der von beiden Vertragspartnern eingehalten werden muß. Wir legen bei jedem Abschluß eines solchen "Gastgebervertrages" die allgemein übliche deutsche Hotelordnung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zugrunde.

Auszug aus der deutschen Hotelordnung des DEHOGA

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragliche Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/ Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfall zu vermeiden.

b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu.